UNsere Miet- und Zinshausverwaltung IM üBERBLICK

Die Mietverwaltung ist der klassische Ursprung der gesamten Verwaltertätigkeit. Hier haben wir für Sie einen kleinen Auszug aus unserem Leistungskatalog der Miet- und Zinshausverwaltung. Wir unterteilen die Miet- und Zinshausverwaltung in die Bereiche der allgemeinen Verwaltung, der kaufmännischen Betreuung sowie der technischen Betreuung. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Termin ausführlich über unsere Umfangreichen Leistungen.  

Allgemeine Verwaltung

  • Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten. Führen des notwendigen Schriftverkehrs
  • Führen aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte
  • Verhandeln mit Behörden und Dritten
  • Veranlassen der Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen nach Abstimmung mit dem Eigentümer über einen örtlichen Makler
  • Abschliessen der erforderlichen Mietverträge und Pachtverträge. Kündigen von Miet- oder Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmachten
  • Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
  • Überwachen und Durchsetzen der Hausordnung. Ggf. zwangsweise unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
  • Durchführen der Bonitätskontrolle, Einholen einer Selbstauskunft vor Abschluss von Mietverträgen
  • Abnahme und Übergabe der Mietsachen und Erstellung eines Ab- bzw. Übergabeprotokolls. Auswählen, Einarbeiten und Überwachen eines Hausmeisters, wenn erforderlich
  • Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Beauftragung durch den Eigentümer
  • Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgönge durch Kopien des Schriftwechsels

Kaufmännische Betreuung

  • Die Verwaltung legt bei einer Bank ein Mietkonto, lautend auf den Namen des Eigentümers bzw. als offenes Treuhandkonto an
  • Einziehen und Verbuchen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten
  • Überwachen der Zahlungseingänge und Zahlungstermine
  • Mahnung säumiger Mieter/ Pächter
  • Beauftragen von Rechtsanwälten mit der Beitreibung von Miet- und Pachtgeldern nach erfolglosem Mahnverfahren
  • Zahlung sämtlicher das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben
  • Die Verwaltung übernimmt hinsichtlich der Geldverwaltung die Pflicht, alle im Rahmen der Mietverwaltung eingehenden Gelder als Fremdgeld streng getrennt zu halten
  • Prüfen der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Rechnungen und Gebührenbescheiden. Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
  • Jährliche Kostenzusammenstellung für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmemessdienste
  • Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern
  • Erstellung einer Hausabrechnung für den Eigentümer und Überweisung der Mietüberschüsse
  • Erstellung einer jährlichen Gesamtabrechnung für den Eigentümer und einer weiteren Abrechnung für seinen Steuerberater
  • Festlegen und Überwachen von Mietkautionen
  • Auf Wunsch des Eigentümers Anlage freier Geldmittel als Festgeld
  • Information des Eigentümers bei zu erwartender Kontounterdeckung
  • Bericht über Mietpreisentwicklung im Umfeld des Mietobjektes bei Bedarf

Technische Betreuung

  • Veranlassen notwendiger Instandhaltungen, um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes und des vermieteten Wohnraumes zu erhalten im Einvernehmen mit dem Eigentümer
  • Ausschreiben und Vergeben von Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Regelmäßige Begehung zur Feststellung technischer Mängel
  • Erstellung eines Zustandsberichtes mit Empfehlung für Erhaltungsarbeiten
  • Beraten bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen mit ihren Auswirkungen
  • Sofortige Erledigung von Notfällen
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